Brillen und mehr, was lässt sich absetzen?

Im Vergleich zu anderen Ländern ist unser Gesundheitssystem sehr gut. Dennoch müssen Steuerpflichtige oft eine nicht unerhebliche Zuzahlung leisten. Das fängt in der Apotheke an, setzt sich bei Krankenhausaufenthalten fort und endet bei Brillen, Hörgeräten, Zahnersatz und und und. 

Diese Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist.  Aber was ist zumutbar? 

Die Zumutbarkeitsgrenze hängt von mehreren Faktoren ab: vom Einkommen, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder. Dabei gibt es drei Einkommensstufen und einen Prozentsatz zwischen 1 und  7 Prozent. Der Prozentsatz ist bei Singlen höher als bei Verheirateten ohne Kinder als bei Verheirateten mit einem oder mehreren Kindern. Wobei auch hier der Prozentsatz abhängig von der Kinderzahl weiter sinkt.

In einem neuen BFH-Urteil wurden die ursprünglichen Grenzen nun angepasst, wenngleich die Einkommensgrenzen und Prozentsätze nach wie vor wichtig sind. Bislang wurde das komplette Einkommen mit dem Prozentsatz einer Stufe belastet. Nach der neuen Regelung gilt der höhere Prozentsatz nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Stufengrenze liegt.

Damit sinkt die Grenze der zumutbaren Belastung für alle Steuerpflichtigen.

Wer also außergewöhnliche Belastungen hat, kann zukünftig mehr davon von der Steuer absetzen.