Ein neues Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen konkretisiert die bisherigen Regelungen und klärt Zweifelsfragen insbesondere zur Definition des Haushaltes.
Ein Haushalt ist demnach die Wirtschaftsführung einer oder mehrerer Personen in einer Wohnung oder einem Haus. Dazu gehören auch das zur Wohnung gehörende Grundstück, die zugehörigen Außenanlagen sowie der angrenzende öffentliche Grund.
Der Haushalt erstreckt sich danach auch auf ein angrenzendes Grundstück, wenn die erbrachten Leistungen dem eigenen Grundstück dienen, wie das beispielsweise beim Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück der Fall ist.
Darüber hinaus wird nun ausdrücklich die Begünstigung der Betreuung von Haustieren im eigenen Haushalt geregelt.