Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihre Kenntnisse im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Diese Kosten für Fortbildungen im ausgeübten Beruf sowie die Kosten für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern eine berufliche Veranlassung vorliegt.
Kürzlich hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass Aufwendungen für Fortbildungen mit persönlichkeitsbildendem Charakter nur dann abzugsfähig sind, wenn die Seminare auf Ihre spezifische berufliche Situation zugeschnitten sind. Dass die im Seminar vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar sind und der allgemeinen beruflichen Entwicklung förderlich sein können, reicht dem Gericht für die Anerkennung der Aufwendungen nicht aus.