BFH KIPPT SCHÄTZUNGSMETHODE: FINANZAMT MUSS UMDENKEN

Das Finanzamt schätzt bei Betriebsprüfungen oft hinzu. Dabei greift es auf Vergleiche mit anderen Betrieben zurück. Der BFH stellt diese Methode jetzt in Frage.

WIE DAS FINANZAMT BISHER SCHÄTZT

Bei Betriebsprüfungen kann das Finanzamt eure Besteuerungsgrundlagen manchmal nicht genau ermitteln. Dann schätzt es hinzu.

Eine gängige Methode: der äußere Betriebsvergleich. Das Finanzamt vergleicht euren Betrieb mit anderen gleichartigen Betrieben. Dafür nutzt es amtliche Richtsätze aus früheren Prüfungen.

WAS DER BFH JETZT ENTSCHIEDEN HAT

Der Bundesfinanzhof stellt diese Praxis in einem aktuellen Urteil in Frage. Die Kernaussagen:

Innerer Betriebsvergleich geht vor: Der innere Betriebsvergleich ist zuverlässiger als der äußere. Er nutzt eure eigenen Daten und Verhältnisse. Das Finanzamt muss dies bei seiner Methodenwahl berücksichtigen.

Richtsatzsammlung hat Mängel: Die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums eigne sich nicht als Schätzungsgrundlage. Zwei Hauptkritikpunkte:

  • Fehlende statistische Repräsentativität
  • Kategorischer Ausschluss bestimmter Betriebsgruppen

Beweislast beim Finanzamt: Die Finanzverwaltung darf Datenbanken für Vergleiche aufbauen. Die Gerichte können aber Rückfragen zur Zusammenstellung stellen. Kann das Finanzamt diese nicht beantworten, geht das zulasten des Beweiswertes. Also zulasten des Finanzamts.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Ihr habt bei Hinzuschätzungen jetzt bessere Karten. Vor allem, wenn das Finanzamt äußere Betriebsvergleiche nutzt.

Das Finanzamt muss begründen, warum es nicht den inneren Betriebsvergleich verwendet. Es muss auch die Qualität seiner Vergleichsdaten nachweisen können.

💡 Tipp: Wenn ihr von Hinzuschätzungen auf Basis amtlicher Richtsätze betroffen seid, lohnt sich der Gang zum Gericht jetzt mehr denn je.

FAZIT

Der BFH stärkt eure Position bei Betriebsprüfungen. Hinzuschätzungen auf Basis fragwürdiger Richtsätze haben es künftig schwerer.

Ihr wurdet hinzu geschätzt und wollt dagegen vorgehen? Wir beraten euch gern.