BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE: WIE WIRD SIE BESTEUERT?

Wer eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, muss diese versteuern. Aber wie genau? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat dazu entschieden.

DER UNTERSCHIED: BESTEUERUNGSANTEIL VS. ERTRAGSANTEIL

Bei Renten gibt es zwei Arten der Besteuerung:

Gesetzliche Renten: Hier gilt der Besteuerungsanteil. Er steigt jedes Jahr an. Bis 2058 erreicht er 100 %.

Private Renten: Diese werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Der ist niedriger. Warum? Ihr habt die Beiträge schon aus versteuertem Geld gezahlt.

DER STREITFALL

Ein Kläger bekam eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Eckdaten:

  • Rentenbeginn: 21.10.2019
  • Ende der Rente: 30.11.2027
  • Vertrag geschlossen: vor dem 01.01.2012
  • Vertragsart: Leibrente

Der Versicherungsträger meldete die Rente als Leibrente ans Finanzamt. Das Finanzamt setzte den Besteuerungsanteil von 78 % an.

Der Kläger war anderer Meinung. Er wollte den niedrigeren Ertragsanteil zahlen. Seine Begründung: Die Rente ist befristet.

SO HAT DAS GERICHT ENTSCHIEDEN

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab dem Finanzamt Recht.

Die Begründung: Der Kläger hatte die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt. Das bedeutet: Er hat sie als Sonderausgaben geltend gemacht. Diese Renten müssen mit dem Besteuerungsanteil versteuert werden.

Der Ertragsanteil gilt nur für Renten, bei denen:

  • die Beiträge NICHT als Sonderausgaben abgezogen wurden
  • keine Abzugsbeschränkungen vorlagen

Da die Leibrente aus einer zum Sonderausgabenabzug berechtigenden Versicherung stammt, war der Besteuerungsanteil von 78 % korrekt.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Habt ihr Eure Berufsunfähigkeitsversicherung als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt? Dann gilt der Besteuerungsanteil. Nicht der niedrigere Ertragsanteil.

Die Befristung der Rente spielt dabei keine Rolle.

💡 Tipp: Prüft Eure alten Steuerbescheide. Habt ihr die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen? Dann müsst ihr später mit dem höheren Besteuerungsanteil rechnen.

FAZIT

Das Gericht hat klargestellt: Berufsunfähigkeitsrenten aus Verträgen mit Sonderausgabenabzug werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Die Befristung ändert daran nichts.

Habt ihr Fragen zu Eurer Berufsunfähigkeitsrente? Wir helfen Euch gern weiter.