Wer eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, muss diese versteuern. Aber wie genau? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat dazu entschieden.
DER UNTERSCHIED: BESTEUERUNGSANTEIL VS. ERTRAGSANTEIL
Bei Renten gibt es zwei Arten der Besteuerung:
Gesetzliche Renten: Hier gilt der Besteuerungsanteil. Er steigt jedes Jahr an. Bis 2058 erreicht er 100 %.
Private Renten: Diese werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Der ist niedriger. Warum? Ihr habt die Beiträge schon aus versteuertem Geld gezahlt.
DER STREITFALL
Ein Kläger bekam eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Eckdaten:
- Rentenbeginn: 21.10.2019
- Ende der Rente: 30.11.2027
- Vertrag geschlossen: vor dem 01.01.2012
- Vertragsart: Leibrente
Der Versicherungsträger meldete die Rente als Leibrente ans Finanzamt. Das Finanzamt setzte den Besteuerungsanteil von 78 % an.
Der Kläger war anderer Meinung. Er wollte den niedrigeren Ertragsanteil zahlen. Seine Begründung: Die Rente ist befristet.
SO HAT DAS GERICHT ENTSCHIEDEN
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab dem Finanzamt Recht.
Die Begründung: Der Kläger hatte die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt. Das bedeutet: Er hat sie als Sonderausgaben geltend gemacht. Diese Renten müssen mit dem Besteuerungsanteil versteuert werden.
Der Ertragsanteil gilt nur für Renten, bei denen:
- die Beiträge NICHT als Sonderausgaben abgezogen wurden
- keine Abzugsbeschränkungen vorlagen
Da die Leibrente aus einer zum Sonderausgabenabzug berechtigenden Versicherung stammt, war der Besteuerungsanteil von 78 % korrekt.
WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Habt ihr Eure Berufsunfähigkeitsversicherung als Altersvorsorgeaufwendung abgesetzt? Dann gilt der Besteuerungsanteil. Nicht der niedrigere Ertragsanteil.
Die Befristung der Rente spielt dabei keine Rolle.
💡 Tipp: Prüft Eure alten Steuerbescheide. Habt ihr die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen? Dann müsst ihr später mit dem höheren Besteuerungsanteil rechnen.
FAZIT
Das Gericht hat klargestellt: Berufsunfähigkeitsrenten aus Verträgen mit Sonderausgabenabzug werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Die Befristung ändert daran nichts.
Habt ihr Fragen zu Eurer Berufsunfähigkeitsrente? Wir helfen Euch gern weiter.
