BESCHEIDE GELTEN ERST AM VIERTEN TAG NACH POSTAUFGABE ALS BEKANNTGEGEBEN

Habt ihr schon davon gehört? Ab dem 01.01.2025 wird eure Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide um einen Tag länger dauern. Denn die bisherige Vermutung, dass ein Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als „zugegangen“ gilt, wird auf vier Tage verlängert.

Hintergrund der Änderung

Wenn das Finanzamt eure Steuerbescheide verschickt, passiert das in der Regel per Briefpost. Weil einfache Briefe jedoch nicht nachverfolgbar sind, galt bislang eine Zustellungsfiktion: Man ging bisher davon aus, dass der Bescheid am dritten Tag nach dem Postausgang als zugestellt gilt.

Doch durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom Sommer 2024 wurde die Laufzeit für Briefe offiziell um einen Tag verlängert. Die Deutsche Post muss ab 2025 nämlich erst am dritten Werktag nach Einlieferung 95 % der Briefe zugestellt haben (statt bisher am zweiten Werktag). Steuerrechtlich wird diese Anpassung jetzt ebenfalls übernommen.

Was bedeutet das konkret für euch?

  • Vier-Tage-Regelung: Steuerbescheide gelten ab 2025 erst am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
  • Längere Einspruchsfrist: Weil der Bescheid formal später als zugestellt gilt, verschiebt sich auch der Start eurer Einspruchsfrist um einen Tag nach hinten.
  • Samstag, Sonntag oder Feiertag?: Fällt das Ende der Vier-Tage-Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der Bescheid erst am nächsten Werktag als zugestellt.
  • Auch Elster-Bescheide betroffen: Die gesetzliche Vermutung gilt für alle Verwaltungsakte, egal ob per Post oder elektronisch übermittelt.

Für welche Bescheide gilt das?

Relevanz hat die neue Regel für alle Bescheide, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben oder elektronisch bereitgestellt werden – selbst wenn ihr das Schreiben tatsächlich schon früher in Händen haltet.

Fazit: Ab 2025 lohnt es sich, die Fristen noch genauer im Blick zu behalten – und zwar durchaus zu euren Gunsten. Denn wenn ihr gegen einen Bescheid Einspruch erheben wollt, habt ihr nun einen Tag mehr Zeit. Das mag nur ein kleiner Puffer sein, verschafft euch aber etwas mehr Ruhe, um alles in Ruhe zu prüfen. Habt ihr hierzu Fragen oder braucht ihr Unterstützung beim Einspruch? Dann sprecht uns gern an!