Erinnert ihr euch noch an Zeiten, in denen die meisten Ruheständler keinen Gedanken an das Finanzamt verschwenden mussten? Heute sieht das ganz anders aus. Immer mehr Rentner bleiben steuerpflichtig, sodass auch im Ruhestand die jährliche Steuererklärung für viele zur Pflicht wird.
Woran liegt das?
Bis 2005 wurden gesetzliche Renten und Beamtenpensionen unterschiedlich besteuert. Das Bundesverfassungsgericht rügte diese Ungleichbehandlung und forderte eine Angleichung. Die Folge: Das Alterseinkünftegesetz führte 2005 die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ein. Kurz gesagt: Ihr zahlt während eures Erwerbslebens weniger Steuern, weil eure Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich begünstigt sind. Dafür werden dann aber eure Renteneinkünfte im Alter höher besteuert.
Die schrittweise Umstellung
Der Gesetzgeber hat den Wechsel nicht über Nacht durchgezogen, sondern mit langen Übergangsphasen. Schritt für Schritt steigt der Anteil der Rente, der der Steuer unterliegt, während ihr umgekehrt immer mehr eurer Einzahlungen als Sonderausgaben absetzen könnt. Ursprünglich war vorgesehen, dass:
- Ab 2025 die Beiträge zu 100 % steuerfrei sein sollten.
- Ab 2040 Renten zu 100 % besteuert werden.
Diese Planung hat der Bundesfinanzhof (BFH) 2021 überprüft und festgestellt, dass bis dahin keine nennenswerte Doppelbesteuerung auftritt – mit einer Ausnahme: Wer als Selbstständige(r) selbst seine vollen Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen zahlt, kann schneller Gefahr laufen, doppelt belastet zu werden.
Was hat sich aktuell geändert?
- Jahressteuergesetz 2022: Ihr könnt eure Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abziehen.
- Wachstumschancengesetz: Der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner steigt nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, anstatt wie bisher um 1,0 Prozentpunkt. Eine Vollbesteuerung der Rente wird damit erst ab 2058 erreicht – statt ursprünglich geplant ab 2040.
Konkretes Beispiel: Renteneintritt 2024
Wer 2024 in Rente geht, versteuert 83 % seiner gesetzlichen Rente. Das heißt, nur noch 17 % bleiben steuerfrei. Da die Freibeträge für jedes neue Rentenjahr weiter sinken, geraten immer mehr Neurentner steuerlich ins Visier.
Warum sprechen alle von „Doppelbesteuerung“?
Die Sorge besteht darin, dass in der Übergangszeit viele noch große Teile ihrer Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen aufbringen müssen, während später die Rente selbst nochmals (teilweise) versteuert wird. Der BFH sagt: Solange die Summe der voraussichtlich steuerfreien Rentenbezüge mindestens der Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenbeiträge entspricht, liegt keine unzulässige Doppelbesteuerung vor. Bei manchen Selbstständigen oder Personen mit besonderen Konstellationen kann das allerdings schneller kritisch werden.
Fazit
Wenn ihr in den nächsten Jahren in Rente geht, müsst ihr euch darauf einstellen, dass ein immer größerer Teil eurer Ruhestandseinkünfte versteuert wird. Auf der anderen Seite profitiert ihr bereits jetzt davon, dass eure Einzahlungen in die Rentenversicherung umfassender als je zuvor abziehbar sind. Am besten lasst ihr euch beraten, wie hoch euer individueller „Rentengrenzbetrag“ ist, damit ihr keine bösen Überraschungen in eurer Steuererklärung erlebt. Bei Fragen rund um die Rentenbesteuerung helfen wir euch gerne weiter.