AUSFUHRLIEFERUNGEN: WANN EURE WARE STEUERFREI BLEIBT

Wenn ihr Produkte ins Ausland verkauft, wollt ihr natürlich wissen: Muss ich Umsatzsteuer abführen oder nicht? Die gute Nachricht: Lieferungen ins Ausland können steuerfrei bleiben – aber nur, wenn ihr bestimmte Nachweise erbringt. Das Bundesfinanzministerium hat dazu am 01.07.2025 neue Klarstellungen veröffentlicht.

WAS IHR FÜR DIE STEUERFREIHEIT BRAUCHT

Damit das Finanzamt euch die Umsatzsteuerbefreiung für eine Ausfuhrlieferung anerkennt, müsst ihr zweifelsfrei belegen, dass die Ware das Inland tatsächlich verlassen hat. In der Regel reicht dafür ein elektronischer Ausgangsvermerk der Zollstelle über das ATLAS-System.

Aber was tun, wenn dieser fehlt?

Dann könnt ihr geeignete Ersatzbelege vorlegen – zum Beispiel:

  • Bescheinigungen deutscher Behörden

  • Unterlagen der Bundeswehr oder anderer staatlicher Stellen

  • Belege über die Verzollung oder Ausfuhrbescheinigung bei Auslandsmessen oder Flughäfen

  • Transportdokumente wie Militärfrachtbriefe

Wichtig: Rechnungen oder Zahlungsbelege alleine reichen nicht. Bei fremdsprachigen Dokumenten wird in der Regel eine amtliche Übersetzung verlangt – außer es handelt sich um englischsprachige Belege aus Drittstaaten.

FORMFEHLER? NICHT GLEICH EIN KO-KRITERIUM

Das Ministerium stellt klar: Wenn euch nur formelle Nachweise fehlen, aber die Ware nachweislich im Ausland angekommen ist und ihr redlich gehandelt habt, dann bleibt die Steuerfreiheit bestehen. Ihr müsst aber zeigen können, dass alles korrekt abgewickelt wurde.

ÜBERGANGSREGELUNG BIS 01.01.2026

Für alle Umsätze bis Ende 2025 gilt eine Übergangsfrist. Solange dürft ihr auch einfachere Nachweise nutzen – sofern die Lieferung tatsächlich erfolgt ist. Ab 2026 gelten dann die neuen, strengeren Regeln verbindlich.

FAZIT

Wenn ihr Ware ins Ausland liefert und euch die Umsatzsteuer sparen wollt, achtet unbedingt auf korrekte und nachvollziehbare Ausfuhrnachweise. Nutzt die Übergangsfrist bis Ende 2025, um eure Prozesse sauber aufzusetzen. Und wenn ihr unsicher seid, welche Belege bei euch greifen – wir helfen euch gern mit einer individuellen Prüfung.