Sind Sie Arbeitnehmer und nutzen einen vom Arbeitgeber geleasten Dienstwagen privat, dann müssen Sie den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regel oder der Fahrtenbuchmethode versteuern, wenn sich Ihr Anspruch auf Überlassung des Dienstwagens aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einer anderen arbeitsvertraglichen Grundlage ergibt, weil es sich um eine steuerlich anerkannte Gehaltsumwandlung mit Wirkung für die Zukunft handelt oder der Anspruch ein arbeitsvertraglicher Vergütungsbestandteil ist. Voraussetzung für die private Nutzungsversteuerung ist, dass der Arbeitgeber und nicht Sie als Arbeitnehmer gegenüber der Leasinggesellschaft als Leasingnehmer auftritt.
Unternehmen Sie mit diesem Fahrzeug Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten, darf der Arbeitgeber keine steuerfreie Erstattung der pauschalen Kilometersätze (0,30 Euro je Fahrtkilometer) leisten.
Haben Sie als Arbeitnehmer allerdings im Innenverhältnis gegenüber Ihrem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers inne, beispielsweise, weil Sie ein in Raten zu zahlendes Entgelt für das Fahrzeug entrichten und Sie allein die Gefahr und Haftung für Instandhaltung, Sachmangel, Verlust oder Beschädigung tragen, entfällt die Versteuerung der privaten Nutzung.