BERUFSKRAFTFAHRER UND STEUERN: WAS IHR BEIM WERBUNGSKOSTENABZUG BEACHTEN MÜSST

Ihr seid viel auf Achse, schlaft im Lkw und lebt quasi auf der Straße? Dann könnt ihr viele eurer Kosten steuerlich geltend machen. Als Berufskraftfahrer steht euch nicht nur die Verpflegungspauschale zu – seit 2020 gibt es auch einen eigenen Pauschbetrag für Übernachtungen im Fahrzeug. Doch was gilt genau – und wann lehnt das Finanzamt ab?

 

DAS SIND DIE WERBUNGSKOSTEN, DIE IHR ABSETZEN KÖNNT

Wenn ihr beruflich unterwegs seid, könnt ihr folgende Kosten ansetzen:

  • Verpflegungsmehraufwendungen bei mehrtägigen Touren

  • Übernachtungskosten – entweder als Pauschale (8 € pro Nacht im Lkw) oder mit Belegen

  • Weitere beruflich bedingte Kosten, wie Parkgebühren, Maut, Reinigung der Arbeitskleidung, etc.

Achtung: Euer Arbeitgeber kann euch die Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei erstatten. Diese müsst ihr dann natürlich nicht zusätzlich ansetzen.

 

DER STREITFALL VOR GERICHT: WIE VIELE ÜBERNACHTUNGSPAUSCHALEN SIND ZULÄSSIG?

Ein Berufskraftfahrer wollte für 109 An- und Abreisetage mit Übernachtung sowie für 111 Tage mit durchgehender Abwesenheit (24h) die Pauschale von 8 € je Nacht im Lkw geltend machen. Vom Arbeitgeber erhielt er 4.634 € steuerfrei für Verpflegung. Das Finanzamt akzeptierte jedoch nur 111 volle Übernachtungstage und 55 der An- und Abreisetage. Für die restlichen 54 Tage gab’s keine Pauschale, da keine Übernachtung im Fahrzeug nachgewiesen wurde.

Das Finanzgericht Thüringen gab dem Finanzamt recht:

➡️ Die Übernachtungspauschale setzt eine tatsächliche Übernachtung im Fahrzeug voraus.

➡️ Allein die Abwesenheit oder der Anspruch auf Verpflegungspauschale reicht nicht aus.

➡️ Keine Nacht im Lkw = keine Übernachtungspauschale.

FAZIT: DIE REGELN SIND KLAR – ABER AUCH NUTZBAR

Wenn ihr im Lkw schlaft, nutzt die 8 € Pauschale pro Nacht – aber nur, wenn es auch tatsächlich eine Übernachtung gibt. Für alle anderen Tage bleibt euch immerhin die Verpflegungspauschale. Wichtig: Saubere Dokumentation, etwa durch Tourenpläne oder Tacho-Daten, erleichtert die Anerkennung.

Unser Tipp: Lasst euch von uns helfen, eure Werbungskosten vollständig und korrekt zu erfassen. So bleibt am Ende mehr Netto vom Brutto – ganz legal.