Zum 01.07.2019 sind zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten, unter anderem sind die Rente und das Kindergeld gestiegen. Die Renten haben sich um 3,18 % in den alten Bundesländern und um 3,19 % in den neuen erhöht.
Das klingt zunächst erfreulich, aber viele Renterinnen und Rentner geraten damit erstmals ins Visier des Finanzamts. Denn durch die Rentenerhöhung müssen ab 2019 erstmals mehrere Zehntausend Rentner Steuern zahlen. Des Weiteren wurden das Kindergeld und der Kinderzuschlag erhöht. Das Kindergeld ist um 10 € monatlich gestiegen. Somit wird seit dem 01.07.2019 monatlich folgendes Kindergeld gezahlt:
Für das erste und zweite Kind: | 204 € |
Für das dritte Kind: | 210 € |
Für jedes weitere Kind: | 235 € |
Die nächste Erhöhung des Kindergeldes ist dann erst wieder für den 01.01.2021 vorgesehen.
Geringverdiener werden zukünftig entlastet
Bezieher von einem geringen monatlichen Arbeitsentgelt werden bei den Sozialbeträgen zukünftig entlastet. Hierzu wurde der sogenannte Übergangsbereich (bisher: Gleitzone) ausgeweitet. Das ist der Bereich, ab dem Sozialbeträge zu zahlen sind. So zahlen sogenannte Midijobber bei einem Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 1.300 € (vorher: 850 €) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Außerdem konnte damit sichergestellt werden, dass die geringeren Rentenbeiträge, die dann gezahlt werden, nicht zu niedrigen Rentenansprüchen führen.