BERUFLICHE FAHRTEN UND LEASINGSONDERZAHLUNGEN

Stellt ihr euch auch manchmal die Frage, wie ihr beruflich veranlasste Fahrten steuerlich optimal geltend machen könnt? Gerade wenn ihr ein eigenes Auto oder ein Firmenfahrzeug zur Verfügung habt, kann das Thema schnell komplex werden. Hier kommt die gute Nachricht: Ihr müsst euch nicht zwingend mit den pauschalen 0,30 € pro Kilometer zufriedengeben, sondern dürft eure tatsächlichen Kosten ansetzen. Allerdings gibt es dabei ein paar wichtige Punkte zu beachten – insbesondere bei Leasingverträgen und Sonderzahlungen.

Eigener Kilometersatz statt 0,30 €?

Wenn ihr ein eigenes Fahrzeug nutzt oder euch einer zur Verfügung gestellt wird, könnt ihr euren persönlichen Kilometersatz ermitteln. Dafür müsst ihr zwölf Monate lang konsequent alle Kosten sammeln, darunter:

  • Treibstoff
  • Wartung und Reparaturen
  • Kfz-Steuer
  • Versicherungen
  • Abschreibung (falls euch das Fahrzeug gehört)
  • Zinsen für einen Autokredit
  • Leasing(sonder)zahlungen

Aus diesen Gesamtaufwendungen und eurer Jahresfahrleistung ergibt sich euer individueller Kilometersatz. Dieser bleibt so lange gültig, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern – beispielsweise durch einen neuen Leasingvertrag oder stark schwankende Reparaturkosten.

Neue BFH-Rechtsprechung zu Leasingsonderzahlungen

Bisher galt: Leasingsonderzahlungen konntet ihr komplett im Jahr der Zahlung als Fahrzeuggesamtkosten ansetzen. Doch nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) müsst ihr diese Vorauszahlungen jetzt linear über die gesamte Vertragslaufzeit verteilen. Der BFH begründet das mit dem Zweck solcher Sonderzahlungen: Sie finanzieren die Fahrzeugnutzung über mehrere Jahre hinweg. Darum ist eine zeitanteilige Verteilung die einzige faire Lösung.

Was bedeutet das für euren persönlichen Kilometersatz?

Wenn ihr im Rahmen eurer Zwölfmonatsberechnung eine Leasingsonderzahlung habt, dürft ihr sie nur anteilig pro Jahr einrechnen – abhängig von der Laufzeit eures Leasingvertrags. Dasselbe Prinzip gilt auch für andere Vorauszahlungen, die sich wirtschaftlich über den Nutzungszeitraum erstrecken. Beispielsweise könnt ihr nicht einfach den vollen Betrag für einen neuen Reifensatz auf ein einzelnes Jahr rechnen, sondern müsst ihn über den Abschreibungszeitraum verteilen.

Fazit

Wenn ihr eure Kosten für berufliche Fahrten möglichst genau erfassen wollt, lohnt sich der individuelle Kilometersatz. Doch Achtung: Die Sonderregelungen des BFH zur Verteilung von Leasing- und Vorauszahlungen bringen eine neue Komplexität ins Spiel. Plant eure Fahrzeugkosten also sorgfältig und behaltet die Laufzeiten und Zahlungsmodalitäten eurer Leasingverträge im Blick.

Hinweis: Diese Entscheidung zu Leasingsonderzahlungen kann eure Steuererklärung aufwendiger machen, zahlt sich aber aus, wenn ihr am Ende einen passgenauen Kostensatz für eure beruflichen Fahrten ansetzt. Habt ihr Fragen dazu, wie ihr diese Regelungen optimal umsetzt? Dann sprecht uns gern an – wir unterstützen euch bei der perfekten Aufschlüsselung eurer Fahrzeugkosten.