Abgabefristen für Steuererklärungen

Für die Einkommensteuererklärung 2019 gelten folgende Abgabefristen: Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31.07.2020 beim Finanzamt einzureichen. Bei der Vertretung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2021.

Verspätungszuschlag

Durch eine Neuregelung wird ermöglicht, dass ein Verspätungszuschlag bei Überschreitung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung vollautomationsgestützt festgesetzt werden kann. Das Finanzamt hat hier also keinen Beurteilungsspielraum mehr.