Die Finanzverwaltung NRW veröffentlicht jedes Jahr die Schwerpunkte bei der Betriebsprüfung. In diesem Jahr sind das landesweit der Investitionsabzugsbetrag nach 7g EStG und der Verlustabzug bei Körperschaften gem. 8c KStG.
Darüberhinaus werden neben diesen zentralen Prüffeldern finanzamtsspezifische Schwerpunkte veröffentlicht.
So prüft das Finanzamt Geilenkirchen bei der Einkommensteuer die außergewöhnlichen Belastungen und da insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Pflegepauschbetrags, sowie im Rahmen der Körperschaftsteuer insbesondere die Liquidationsbesteuerung.
Das Finanzamt Erkelenz hat hingegen keine über die landesweiten Schwerpunkte hinausgehenden Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht.