HOMEOFFICE UND BETRIEBSSTÄTTE: 50-%-REGEL GILT AUCH FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

Eure Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice, vielleicht sogar im Ausland? Dann stellt sich eine Frage. Entsteht dann eine Betriebsstätte im Homeoffice? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt eine wichtige Klarstellung gemacht.

HOMEOFFICE BEGRÜNDET IN DER REGEL KEINE BETRIEBSSTÄTTE

Arbeitet ein Mitarbeiter im eigenen Homeoffice, entsteht in der Regel keine Betriebsstätte im Sinne des internationalen Steuerrechts. Ihr als Arbeitgeber habt typischerweise keine ausreichende Verfügungsmacht über seine Wohnung.

Das gilt auch in diesen Fällen:

  • Ihr übernehmt die Kosten für das Homeoffice und die Ausstattung.
  • Ihr schließt mit dem Mitarbeiter einen Mietvertrag über Räume seiner Wohnung.

Anders kann es aussehen, wenn ihr die Räume im Einzelfall anderweitig nutzen dürft. Das ist etwa der Fall, wenn ihr andere Mitarbeiter dorthin schicken dürft. Gleiches gilt bei einem generellen Recht, die Räume außerhalb von Prüfungen zur Arbeitssicherheit zu betreten.

SONDERFALL LEITUNGSFUNKTION

Übt jemand im Homeoffice Leitungsfunktionen aus, kann dort eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte entstehen. Der Ort der Geschäftsleitung kann auch in den Privaträumen des Geschäftsleiters liegen. Auch nach Doppelbesteuerungsabkommen kann eine Betriebsstätte vorliegen. Das ist der Fall, wenn jemand das Tagesgeschäft aus dem Homeoffice heraus leitet.

DIE 50-%-SCHWELLE

Entscheidend ist der Anteil an der gesamten Arbeitszeit. Liegt er im Homeoffice unter 50 %, entsteht in der Regel keine abkommensrechtliche Betriebsstätte. Das BMF hat jetzt klargestellt: Diese 50-%-Schwelle gilt auch für Mitarbeiter mit Leitungsfunktion.

HOMEOFFICE UND BETRIEBSSTÄTTE: WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Die Klarstellung entschärft eine in der Praxis schwierige Regel spürbar. Achtet bei Führungskräften im Homeoffice auf den Anteil der Arbeitszeit. Bleibt er unter 50 %, entsteht abkommensrechtlich keine Betriebsstätte.

FAZIT

Die 50-%-Regel schützt jetzt auch Führungskräfte im Homeoffice. Für Arbeitgeber mit grenzüberschreitenden Teams ist das eine gute Nachricht.

Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.