Ihr engagiert euch im Verein, in der Schule oder in der Kirche? Dann dürft ihr seit 2026 mehr Aufwandsentschädigung steuerfrei behalten. Auf diesen Betrag zahlt ihr auch keine Sozialabgaben.
Laut Freiwilligensurvey der Bundesregierung engagieren sich rund 27 Millionen Menschen ehrenamtlich. Die meisten davon in Sportvereinen, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten und Kirchen.
ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE 2026 UND EHRENAMTSPAUSCHALE: DIE NEUEN BETRÄGE
Zu Beginn des Jahres hat der Gesetzgeber beide Pauschalen angehoben. Zuletzt hatte er sie im Jahr 2021 angepasst.
- Übungsleiterpauschale: plus 300 € auf 3.300 € pro Jahr
- Ehrenamtspauschale: plus 120 € auf 960 € pro Jahr
WER WELCHE PAUSCHALE BEKOMMT
Welche Pauschale greift, hängt von eurem konkreten Ehrenamt ab.
Übungsleiterpauschale: Sie gilt für Trainer in Sportvereinen. Begünstigt sind auch nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen. Dazu zählen Ausbildung, Betreuung, Pflege, Chorleitung und künstlerische Arbeit. Auch eine nebenberufliche Lehrtätigkeit an staatlichen Universitäten, Schulen und Volkshochschulen ist begünstigt.
Ehrenamtspauschale: Sie gilt zum Beispiel für Vereinsvorsitzende, Schriftführer, Platzwarte, Schiedsrichter und Kassenwarte.
BEIDE PAUSCHALEN KOMBINIEREN
Ihr übt unterschiedliche Tätigkeiten aus? Dann nutzt ihr beide Pauschalen bis zum Höchstbetrag. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbständige, Rentner und Auszubildende.
💡 Beispiel: Ein Amateurtrainer betreut 2026 die Nachwuchsmannschaft seines Vereins. Dafür erhält er 2.000 €. Der Betrag liegt innerhalb der Übungsleiterpauschale von 3.300 € und bleibt komplett steuerfrei. Zusätzlich arbeitet er im Verein als Kassenwart und erhält dafür 960 €. Auch diesen Betrag deckt die Ehrenamtspauschale vollständig ab.
DIESE VORAUSSETZUNGEN MÜSST IHR ERFÜLLEN
Das Finanzamt gewährt die Pauschalen nur unter bestimmten Bedingungen:
- Die Tätigkeit ist kein Vollzeitjob. Euer Zeitaufwand liegt bei maximal einem Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle.
- Euer Auftrag- oder Arbeitgeber ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation. Dazu gehören etwa Sport-, Kunst-, Musik- und Gesangsvereine, Umweltschutzorganisationen und das Deutsche Rote Kreuz.
- Eure Tätigkeit dient direkt oder unterstützend gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
FAZIT
Seit 2026 bleiben bis zu 3.300 € als Übungsleiter und 960 € im Ehrenamt steuerfrei. Mit zwei verschiedenen Tätigkeiten dürft ihr beide Beträge kombinieren.
Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.
