PARTEISPENDEN ABSETZEN: AB 2026 GIBT ES DEN DOPPELTEN STEUERVORTEIL

Ihr unterstützt eine politische Partei mit Spenden oder Mitgliedsbeiträgen? Dann lohnt sich das ab 2026 doppelt. Wer Parteispenden absetzen will, profitiert jetzt deutlich stärker als bisher.

WAS BISHER GALT

Bis einschließlich 2025 galt für Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte Parteien eine Grenze von 1.650 € pro Jahr. Bei Zusammenveranlagung lag sie bei 3.300 €. Die Hälfte davon zog das Finanzamt direkt von eurer tariflichen Einkommensteuer ab.

Eure Steuerersparnis lag damit bei bis zu 825 € im Jahr. Zusammen veranlagte Paare sparten bis zu 1.650 €.

WAS SICH AB 2026 ÄNDERT

Das Steueränderungsgesetz 2025 verdoppelt diesen Direktabzug. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gelten neue Grenzen:

  • Direktabzug: 50 % von bis zu 3.300 € pro Jahr
  • Bei Zusammenveranlagung: 50 % von bis zu 6.600 €
  • Steuerersparnis: bis zu 1.650 € im Jahr
  • Steuerersparnis bei Zusammenveranlagung: bis zu 3.300 €

ZUSÄTZLICH: DER SONDERAUSGABENABZUG

Ihr spendet mehr als den Höchstbetrag für den Direktabzug? Dann setzt ihr den übrigen Betrag weiterhin als Sonderausgaben ab. Auch diese Grenze hat der Gesetzgeber verdoppelt.

  • Bis einschließlich 2025: 1.650 € (Zusammenveranlagung: 3.300 €)
  • Ab 2026: 3.300 € (Zusammenveranlagung: 6.600 €)

Unterm Strich setzt ihr 2026 Parteispenden von bis zu 6.600 € ab. Zusammen veranlagte Paare kommen auf bis zu 13.200 €.

SO WEIST IHR EURE SPENDE NACH

Bei Spenden bis 300 € reicht in der Regel ein Kontoauszug. Für höhere Beträge braucht ihr eine Zuwendungsbestätigung der Partei.

FAZIT

Ab 2026 spart ihr mit Parteispenden doppelt so viel Steuern wie bisher. Das gilt für den Direktabzug und für den Sonderausgabenabzug.

Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.