Ihr habt einen Firmenwagen, fahrt aber mit dem eigenen Auto zur Dienstreise? Dann setzt ihr die Fahrtkosten unter Umständen nicht ab. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
DER FALL
Ein Angestellter mit drei kleinen Kindern hatte einen Van als Firmenwagen. Er durfte ihn privat nutzen. Laut seinem Arbeitgeber durfte auch seine Ehefrau damit fahren. Für Dienstreisen erstattete der Arbeitgeber ihm die Tankkosten.
Für drei Dienstreisen nahm der Mann trotzdem seinen privaten Pkw. So konnte seine Frau den Dienst-Van in seiner Abwesenheit nutzen. In der Steuererklärung setzte er die Fahrtkosten als Werbungskosten ab. Dafür rechnete er die Gesamtkosten seines Privatwagens zusammen. Er kam auf einen Kilometersatz von 2,28 €.
SO HAT DER BFH ENTSCHIEDEN
Der BFH lehnte den Werbungskostenabzug ab. Grund ist der freiwillige Verzicht auf das Fahrzeug des Arbeitgebers. Die Richter legen den Begriff der steuerlichen Angemessenheit damit neu und streng aus.
- Trotz dienstlicher Fahrt handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung.
- Ihr nutzt den Privatwagen, obwohl ein Firmenwagen bereitsteht? Beruht dieser Tausch auf privaten Gründen, ist eure private Lebensführung berührt.
- Hier wollte der Mann seiner Frau den Firmenwagen überlassen. Dieses private Motiv macht die Kosten unangemessen.
Ein „ordentlicher und gewissenhafter“ Steuerzahler hätte diese Kosten nicht auf sich genommen. Mit dem Firmenwagen hätte der Arbeitgeber sie vollständig getragen.
DIENSTREISE MIT PRIVATWAGEN: WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Weicht ihr aus privaten Gründen auf den eigenen Pkw aus, riskiert ihr den vollständigen Ausschluss eurer Fahrtkosten. Bei betrieblichen Gründen bleibt der Abzug möglich.
💡 Tipp: Haltet schriftlich und zeitnah fest, warum der Dienstwagen für eine Reise nicht verfügbar war. Typische Gründe sind ein Werkstatttermin, zu wenig Ladevolumen oder die Nutzung durch einen anderen Mitarbeiter.
FAZIT
Firmenwagen vorhanden, aber privat gefahren? Dann setzt ihr die Dienstreise nur mit betrieblichem Grund als Werbungskosten ab.
Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.
