GEERBTES FAMILIENHEIM: ZU SPÄTER EINZUG KOSTET DIE STEUERBEFREIUNG

Ihr erbt ein Haus und wollt selbst einziehen? Dann kann es von der Erbschaftsteuer befreit sein. Für ein geerbtes Familienheim gelten aber strenge Fristen. Lasst euch mit dem Einzug nicht zu viel Zeit. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts München (FG).

FAMILIENHEIM UND ERBSCHAFTSTEUER: DIE REGELN

Bei Eigennutzung kann die Steuerbefreiung für das Familienheim greifen. Den Wert der Immobilie lässt das Finanzamt dann bei der Erbschaftsteuer außen vor. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die Wohnfläche beträgt nicht mehr als 200 qm.
  • Ihr bewohnt die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst.
  • Ihr zieht unverzüglich ein, also regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall.

DER FALL

Am 01.08.2021 erbte der Kläger als Alleinerbe das Vermögen seines Vaters. Darin war auch eine Doppelhaushälfte. So ging es weiter:

  • November 2021: Er begann, das Haus auszuräumen.
  • März 2022: Er startete kleinere Renovierungen und stellte sie später wieder ein.
  • Mai 2022: Er merkte, dass er den Umbau nicht nach seinen Vorstellungen umsetzen konnte.
  • Oktober 2022: Er holte Kostenangebote von Fremdfirmen ein.
  • März 2023: Er nahm ein Darlehen für den Umbau auf.
  • April 2024: Er zog dauerhaft ein. Vorher war er nur tageweise vor Ort.

Zwischen Erbfall und Einzug lagen mehr als zweieinhalb Jahre. Das Finanzamt versagte deshalb die Steuerbefreiung.

SO HAT DAS GERICHT ENTSCHIEDEN

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Einzug erfolgte nicht unverzüglich, sondern erst 32 Monate nach dem Erbfall. Ein früherer Einzug wäre laut Gericht möglich gewesen.

Die Verzögerung hatte persönliche Gründe. Der Kläger hatte den Umfang seiner Eigenleistungen falsch eingeschätzt. Dazu kamen Probleme bei Planung und Finanzierung. Diese Gründe lagen in seiner persönlichen Sphäre. Deshalb stand ihm die Befreiung nicht zu.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Im Einzelfall dürft ihr auch nach Ablauf von sechs Monaten einziehen. Dann müsst ihr aber glaubhaft machen, warum ein früherer Einzug nicht möglich war. Außerdem müsst ihr zeigen, dass ihr die Verzögerung nicht verschuldet habt.

FAZIT

Plant Renovierung und Finanzierung früh. Wer zu spät einzieht, verliert die Steuerbefreiung für das Familienheim.

Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.