Fast 21 Millionen Arbeitnehmer haben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine betriebliche Altersvorsorge. Ihr wollt euch das Geld auf einmal auszahlen lassen? Dann rechnet mit einer hohen Steuerlast.
KAPITALAUSZAHLUNG IST VOLL STEUERPFLICHTIG
Statt einer monatlichen Betriebsrente wählen viele eine Kapitalauszahlung. Das betrifft Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Auszahlung zählt dann in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen des jeweiligen Jahres. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das bestätigt. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen blieb erfolglos.
ENTSCHEIDEND IST DIE ANSPARPHASE
- Ihr habt die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt? Dann bleibt die spätere Auszahlung in der Regel steuerfrei.
- Die Beiträge waren bei Einzahlung steuerfrei? Dann ist die spätere Kapitalleistung voll steuerpflichtig. Das ist bei den heute üblichen Direktversicherungen der Fall.
Lasst ihr euch eine Direktversicherung als Einmalbetrag auszahlen, versteuert ihr den kompletten Betrag als sonstige Einkünfte.
KEINE FÜNFTELREGEL
Einige Steuerexperten fordern die Fünftelregel wie bei einer klassischen Abfindung. Sie bringt einen vergünstigten Steuersatz. Ihr Argument: Die Leistungen beruhen auf einer über viele Jahre aufgebauten Altersvorsorge.
Der BFH sieht das anders. Bei Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt die Fünftelregel nicht.
Anders ist es bei Direktzusagen und Unterstützungskassen. Hier kann die Fünftelregel unter bestimmten Voraussetzungen greifen. Die Leistungen müssen dafür steuerlich als Arbeitslohn zählen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Leistungen des Versorgungswerks VBLU.
WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Bei vielen liegt der Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge 20 oder 30 Jahre zurück. Wollt ihr sie heute auflösen, rechnet vorher genau nach. Wie viel Netto bleibt vom Brutto übrig?
💡 Tipp: Seid ihr gesetzlich krankenversichert, achtet auch auf die Sozialbeiträge. Auf Kapitalleistungen fallen wie auf monatliche Betriebsrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
FAZIT
Die Einmalzahlung aus der Direktversicherung ist voll steuerpflichtig, ohne Fünftelregel. Lasst euch vor der Entscheidung durchrechnen, was am Ende übrig bleibt.
Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.
