Ihr wollt eine vermietete Immobilie verkaufen? Dann ist die zehnjährige Spekulationsfrist entscheidend. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt bestätigt, welches Datum dafür zählt.
SPEKULATIONSFRIST BEI IMMOBILIEN: DIE GRUNDREGEL
Verkauft ihr eine Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren, versteuert ihr die Wertsteigerung. Sie gilt als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Das betrifft vor allem Mietobjekte. Für Immobilien, in denen ihr selbst wohnt, gilt diese Frist in der Regel nicht. Ihr könnt sie jederzeit steuerfrei verkaufen.
WELCHES DATUM ZÄHLT
Für die Berechnung der Frist zählen die Tage, an denen ihr die Kaufverträge abgeschlossen habt. Juristen sprechen von den obligatorischen Rechtsgeschäften.
Unerheblich ist dagegen, wann das wirtschaftliche Eigentum übergeht. Gemeint ist der Übergang von Nutzen und Lasten.
DER FALL
Ein Kläger wollte für die Frist den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ansetzen. Damit wäre er aus der Zehnjahresfrist herausgefallen. Der BFH lehnte das ab. Die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung stellt auf das Datum der Kaufverträge ab. Auch die herrschende Meinung in der Fachliteratur sieht das so.
Der Grund: Würde der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums zählen, könnten die Vertragsparteien dieses Datum frei festlegen. So ließe sich die Frist beliebig zu ihren Gunsten umgehen.
WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Rechnet die Spekulationsfrist immer vom Datum des Kaufvertrags beim Erwerb bis zum Datum des Kaufvertrags beim Verkauf. Spätere Übergabetermine helfen euch nicht.
FAZIT
Bei der Spekulationsfrist zählen die Kaufverträge. Der Übergang von Nutzen und Lasten spielt keine Rolle.
Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.
