KLIMAANLAGE IM HOMEOFFICE: WANN IHR SIE VON DER STEUER ABSETZT

Der Sommer hat mancherorts neue Hitzerekorde gebracht. Viele haben sich ins Homeoffice gerettet. Doch auch dort wurde es bei Dauerhitze oft zur Sauna. Ihr überlegt, eine Klimaanlage zu kaufen? Ob ihr sie absetzt, hängt von eurem Arbeitsplatz ab.

KLIMAANLAGE ABSETZEN IM ARBEITSZIMMER

Hat das Finanzamt euren Raum als häusliches Arbeitszimmer anerkannt, setzt ihr die Klimaanlage ab. Dafür muss das Arbeitszimmer heute strenge Bedingungen erfüllen:

  • Es bildet den Mittelpunkt eurer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit.
  • Ihr nutzt es zu mindestens 90 % betrieblich bzw. beruflich.
  • Es ist wie ein Büro eingerichtet und nicht wie ein Wohnraum.

MOBILE ODER FEST EINGEBAUTE ANLAGE

Eine mobile Klimaanlage zählt dann zur Ausstattung des Arbeitszimmers. Alle tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers setzt ihr in voller Höhe ab. Grundlage sind die Rechnungen.

  • Kostet das Gerät inklusive Umsatzsteuer nicht mehr als 952 €, setzt ihr den Kaufpreis sofort ab.
  • Teurere Geräte schreibt ihr über die Nutzungsdauer ab. Sie beträgt regelmäßig elf Jahre.

Fest eingebaute Split-Klimaanlagen werden in der Regel Teil des Gebäudes. Ihr schreibt sie dann mit dem Gebäude im Verhältnis zur Wohnfläche ab. Bei nachträglichem Einbau und separatem Betrieb kann auch eine eigene Abschreibung möglich sein.

Zusätzlich setzt ihr ab:

  • Versandkosten oder Fahrtkosten für die Beschaffung
  • anteilige Stromkosten für das anerkannte Arbeitszimmer

LAPTOP AM ESSTISCH: SCHLECHTERE KARTEN

Euer Tätigkeitsmittelpunkt liegt nicht im Homeoffice? Oder ihr arbeitet am Esstisch oder in einer Ecke im Wohnzimmer? Dann gilt die Klimaanlage als private Anschaffung. Alle beruflichen Kosten deckt dann die Homeofficepauschale von 6 € pro Tag ab.

💡 Tipp: Baut ein Fachbetrieb die Anlage fest ein oder wartet sie? Dann setzt ihr zumindest die reinen Handwerkerlöhne ab. Das Finanzamt zieht 20 % der Lohnkosten direkt von eurer tariflichen Einkommensteuer ab, maximal 1.200 €. Ihr braucht dafür eine ordnungsgemäße Rechnung und eine Zahlung per Überweisung.

FAZIT

Nur im anerkannten Arbeitszimmer setzt ihr die Klimaanlage voll ab. Am Esstisch bleiben euch die Homeofficepauschale und der Steuerbonus für Handwerkerlöhne.

Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.