Die Abgabefrist für eure Steuererklärung 2025 rückt näher. Wann sie für euch endet, hängt von zwei Fragen ab. Habt ihr einen steuerlichen Berater? Und müsst ihr überhaupt abgeben?
ABGABEFRIST STEUERERKLÄRUNG 2025: DIE DREI TERMINE
- Ohne steuerlichen Berater: bis zum 31.07.2026
- Mit uns als steuerlichem Berater: bis zum 01.03.2027
- Freiwillige Erklärung (Antragsveranlagung): bis zum 31.12.2029
Beauftragt ihr uns, habt ihr also deutlich mehr Zeit. Plant die Abgabe trotzdem früh ein. Rund um den Fristablauf ist die Nachfrage nach Beratungsterminen erfahrungsgemäß hoch.
WANN IHR ABGEBEN MÜSST
Ob die Fristen 31.07.2026 und 01.03.2027 für euch gelten, hängt von der Art der Veranlagung ab. Zur Abgabe verpflichtet seid ihr unter anderem in diesen Fällen:
- Ihr habt bisher nicht versteuerte Einkünfte von über 410 € im Jahr, zum Beispiel aus Vermietung.
- Ihr seid verheiratet und habt die Steuerklassen III/V, IV/IV mit Faktor oder Einzelveranlagung.
- Auf eurer Lohnsteuerkarte stehen Freibeträge, zum Beispiel für Werbungskosten.
- Ihr bezieht Lohnersatzleistungen von über 410 € im Jahr, zum Beispiel Elterngeld.
- Ihr habt mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig und Steuerklasse VI.
- Ihr seid Rentner mit Einkünften über dem Grundfreibetrag von 12.096 €.
- Das Finanzamt fordert euch ausdrücklich dazu auf.
FREIWILLIG ABGEBEN LOHNT SICH OFT
Viele müssen gar keine Erklärung abgeben. Das gilt etwa für ledige Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Nebeneinkünfte. Diese Antragsveranlager haben insgesamt vier Jahre Zeit. Für 2025 endet ihre Frist erst am 31.12.2029.
Eine freiwillige Erklärung lohnt sich oft. Ihr setzt diverse Kosten ab. Dadurch springen regelmäßig mehrere Hundert Euro Erstattung heraus.
WAS BEI VERSPÄTUNG DROHT
Gebt ihr eine Pflichterklärung zu spät ab, setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest:
- 0,25 % der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat
- mindestens 25 € pro Monat
Antragsveranlager zahlen bei Fristüberschreitung keinen Verspätungszuschlag. Das Finanzamt lehnt die Veranlagung dann aber ab. Eine mögliche Erstattung verschenkt ihr damit.
💡 Tipp: Ihr wisst nicht, ob ihr abgeben müsst? Dann fragt beim Finanzamt nach.
FAZIT
Ohne Berater endet die Frist für 2025 am 31.07.2026. Mit uns habt ihr bis zum 01.03.2027 Zeit. Freiwillige Erklärungen könnt ihr bis zum 31.12.2029 abgeben.
Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.
