KLEINANZEIGEN, EBAY & CO.: WANN EURE VERKÄUFE STEUERPFLICHTIG WERDEN

Ihr entrümpelt Keller oder Dachboden und verkauft Hausrat im Internet? Dann müsst ihr in der Regel keine Steuern fürchten. Es gibt aber Ausnahmen. Hier lest ihr, wann Verkäufe über Kleinanzeigen Steuern auslösen.

PRIVATE VERKÄUFE: MEIST STEUERFREI

Als Privatverkäufer hat euer Verkauf keine steuerliche Relevanz. Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkauft ihr in der Regel steuerfrei. Dazu gehören Elektrogeräte, Kleidung oder Möbel.

WERTGEGENSTÄNDE: VORSICHT BEI KURZER HALTEDAUER

Anders ist es bei Gegenständen mit Wertsteigerungspotenzial. Das sind etwa Schmuck, Oldtimer oder Münzen. Verkauft ihr sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, versteuert ihr den Gewinn als sonstige Einkünfte. Das gilt, sobald eure Gewinne insgesamt mindestens 1.000 € betragen.

DIE PLATTFORM MELDET EUCH

Seit 2023 melden Online-Plattformen Informationen über gewerbliche Transaktionen an den Fiskus. Das passiert bei mehr als 30 Verkäufen und insgesamt mehr als 2.000 € Erlös. Gemeldet werden:

  • eure persönlichen Verkäuferdaten
  • die erhaltene Vergütung
  • die Anzahl der Verkäufe

WANN IHR ALS GEWERBLICHER HÄNDLER GELTET

Auch der Verkauf von Alltagsgegenständen kann steuerpflichtig werden. Das ist der Fall, wenn ihr die Schwelle zum gewerblichen Handel überschreitet. Eine feste Grenze dafür gibt es nicht. Das Finanzamt schaut sich das Gesamtbild an. Wichtige Kriterien sind:

  • Dauer und Intensität der Verkäufe
  • Höhe der Erlöse
  • regelmäßige Verkäufe über längere Zeit, im Schnitt 30 Verkäufe im Monat
  • planmäßiges Vorgehen
  • Neuware oder viele gleichartige Gegenstände
  • professioneller Auftritt im Internet mit Werbung, Shop oder Powerseller-Status
  • Verkauf für Dritte, etwa für Familienmitglieder

Je mehr Kriterien zutreffen, desto wahrscheinlicher liegt ein gewerblicher Handel vor.

DIESE DREI STEUERN WERDEN DANN RELEVANT

Umsatzsteuer: Ihr verkauft nur ohne Umsatzsteuer, wenn euer Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € netto nicht überschritten hat. Im laufenden Jahr darf er 100.000 € netto nicht überschreiten. Dann ist aber auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Überschreitet ihr im laufenden Jahr 100.000 € netto, greift ab diesem Zeitpunkt die Regelbesteuerung.

Einkommensteuer: Sie fällt an, wenn ihr mit dem Online-Handel Gewinn macht. Liegt euer gesamtes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag, zahlt ihr auf jeden zusätzlichen Euro Gewinn Steuern. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich.

Gewerbesteuer: Sie fällt erst ab einem Jahresgewinn über 24.500 € an. Dieser Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

FAZIT

Gebrauchten Hausrat verkauft ihr steuerfrei. Bei Wertgegenständen und regelmäßigem Handel solltet ihr genau hinschauen.

Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.