Kindergeld und Freibeträge: Steuerliche Entlastungen ab 2019

In seiner Sitzung am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht sowohl eine Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags als auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler vor.

Das Kindergeld wird ab 01.07.2019 um 10 € monatlich angehoben. Damit erhalten Eltern ab diesem Zeitpunkt folgende monatliche Zahlungen:

Kindergeldab 01.07.2019
für das 1. und 2. Kind je204 €
für das 3. Kind210 €
4. und jedes weitere Kind235 €

Mit dieser Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten einher. Im ersten Schritt erfolgt eine Erhöhung ab 2019 auf 4.980 € und in einem zweiten Schritt ab 2020 auf 5.172 €. Das Finanzamt prüft bei der Einkommenssteuerveranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie als Steuerzahler günstiger ist. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen gerne.

Doch das Gesetz sieht nicht nur Entlastungen für Familien vor. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler. So wird der Grundfreibetrag ab 2019 auf 9.168 € und ab 2020 auf 9.408 € ansteigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2019 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Die notwendigen Voraussetzungen hierfür sowie das Verfahren erläutern wir Ihnen gerne.

Schließlich ist noch vorgesehen, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.