Elektronische Werke: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze nun anwendbar

Der EU-Rat hat am 06.11.2018 eine Richtlinie (2018/1713) angenommen, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften für Bücher und E-Books ermöglicht. Danach können die Mitgliedstaaten zukünftig ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anwenden.

In Europa galt bis dato, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze nur bei Veröffentlichungen auf allen physischen Trägern ansetzen konnten. Dies galt jedoch nicht für elektronische Veröffentlichungen. Hier kam bislang der Mehrwertsteuer-Normalsatz zum Tragen, das heißt ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 %. Für gedruckte Bücher konnte hingegen ein ermäßigter Mindestsatz von 5 % zur Anwendung kommen.

Mit dieser Richtlinie beseitigen die EU-Finanzminister somit eine jahrelange unverständliche Ungleichbehandlung von Veröffentlichungen auf physischen Trägern und elektronischen Werken. Die Richtlinie ist am 14.11.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 04.12.2018 in Kraft getreten.