In dem vorliegenden Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen setzt die Bundesregierung mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.
Konkret ist geplant, das Kindergeld ab dem 01.01.2021 um monatlich 15 € pro Kind anzuheben. Damit erhielten Eltern ab diesem Zeitpunkt monatlich folgende Zahlungen:
Ab 01.01.2021
• Für das 1. und 2. Kind je 219 €
• Für das 3. Kind 225 €
• ab dem 4. Kind je 250 €
Mit der Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags ab 2021 auf 5.460 € (pro Elternteil: 2.730 €) und des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 € (pro Elternteil: 1.464 €) einher.
Doch die Bundesregierung möchte nicht nur die Familien entlasten, sie hat auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler geplant. So soll der Grundfreibetrag ab 2021 auf 9.696 € und ab 2022 auf 9.984 € ansteigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2021 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen.
Hinweis: Schließlich ist noch nicht geplant, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.