ERBSTREIT: WANN DAS FINANZAMT DIE ERBSCHAFTSTEUER ERLASSEN KANN

Ein jahrelanger Erbstreit ist schon schlimm genug. Noch schlimmer wird es, wenn die falschen Erben den Nachlass verbrauchen. Und dann verlangt das Finanzamt von euch Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt gezeigt, wann ein Ausweg möglich ist.

DER FALL

Ein Mann war in einem handschriftlichen Testament als Erbe bestimmt. Trotzdem ließen sich seine Mutter und die Schwester des Verstorbenen vom Amtsgericht einen Erbschein ausstellen. Darin standen sie als gesetzliche Erben.

  • Das Gericht erfuhr vom Testament. Trotzdem dauerte es noch acht Jahre, bis der Mann den Erbschein rechtskräftig einziehen lassen konnte.
  • In dieser Zeit verbrauchten die unberechtigten Erben den Nachlass vollständig.
  • Zwei Jahre später setzte das Finanzamt gegen den rechtmäßigen Erben 28.000 € Erbschaftsteuer fest.

Der Mann klagte. Hilfsweise beantragte er, die Steuer aus Billigkeitsgründen auf 0 € festzusetzen.

SO HAT DER BFH ENTSCHIEDEN

Laut BFH darf das Finanzamt die Erbschaftsteuer ausnahmsweise niedriger oder mit 0 € festsetzen. Voraussetzung: Die Steuererhebung wäre im Einzelfall unbillig. Das kann so sein, wenn ihr den Wert des Nachlasses zum Todestag versteuern sollt. Ihr seid aber ohne eigenes Verschulden nicht bereichert.

DAS MÜSST IHR NACHWEISEN

  • Ihr habt alles in eurer Macht Stehende getan, um den Nachlass zu sichern.
  • Ihr habt mögliche Ersatzansprüche geltend gemacht. Alternativ war das von vornherein aussichtslos, weil die unberechtigten Erben kein Vermögen haben.

Im Streitfall stand fest: Der Kläger hatte nichts aus dem Nachlass erhalten. Er war also nicht bereichert. Offen blieb aber, ob ihm werthaltige Ersatzansprüche zustanden. Unklar war auch, ob ihm deren Durchsetzung zumutbar war. Der BFH verwies die Sache deshalb zurück an das Finanzgericht. Es muss dazu weitere Feststellungen treffen.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Steckt ihr in einem Erbstreit, sichert den Nachlass so früh wie möglich. Verfolgt eure Ersatzansprüche und dokumentiert jeden Schritt. Diese Nachweise braucht ihr, um die Erbschaftsteuer erlassen zu bekommen.

FAZIT

Wer ohne eigenes Verschulden leer ausgeht, muss nicht zwingend Erbschaftsteuer zahlen. Die Hürden für einen Erlass sind aber hoch.

Habt ihr Fragen? Wir helfen euch gern weiter.