Ausblick: Überbrückungshilfe III wird verlängert

Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Zudem können für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe noch bis zum 31.10.2021 (Frist ist verlängert worden) Anträge gestellt werden.

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Bitte beachten Sie: Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden derzeit noch überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach der Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Nach Veröffentlichung der neuen Programmkonditionen informieren wir Sie im Detail. Sprechen Sie uns gerne an!